Kardinal Müller und die Presse |
Papst Johannes Paul II. hat 1988 mit der Konstitution "Pastor Bonus" die Funktion der Römischen Kurie geregelt. In diesem Dokument heißt es:
"Der Präfekt oder der Präsident, die Mitglieder des Dikasteriums, der Sekretär und die übrigen höheren Beamten sowie die Konsultoren werden vom Papst für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt."Ob also in der Kongregation tatsächlich die Korken knallen, hängt wohl davon ab, ob sich Papst Franziskus entscheidet, die Amtszeit von Kardinal Müller um weitere fünf Jahre zu verlängern, oder nicht.
Das Verhältnis zwischen Papst und Präfekt scheint nicht ganz einfach zu sein. 2016 verlor Kardinal Müller drei Mitarbeiter seiner Kongregation. Sie wurden laut Medienberichten vom Papst ohne Angabe von Gründen in ihre Heimatdiözesen zurückgeschickt. In einem Interview kritisierte Müller diesen Schritt öffentlich: Er sprach in diesem Zusammenhang von "altem höfischen Gebaren" und wünschte sich eine "bessere Behandlung unserer Mitarbeiter beim Heiligen Stuhl".
Und bei einer Buchvorstellung beklagte der Kardinal kürzlich eine zu starke Fokussierung der Öffentlichkeit auf den Papst:
"Wir kehren zu den Diskussionen des Ersten Vatikanischen Konzils zurück, mit der Idee, dass fast alle Worte des Papstes unfehlbar seien. (...) Aber der Papst ist nicht der Messias, sondern der Stellvertreter Jesu Christi, der Diener Jesu Christi".Bislang neigte Papst Franziskus in seiner Personalpolitik allerdings eher dazu, nicht die Köpfe auszutauschen, sondern Kurienposten in der zweiten und dritten Reihe neu zu besetzen. Kardinal Müller wird im Dezember 70 Jahre alt. Im Alter von 75 Jahren "sind die leitenden Kardinäle gebeten, dem Papst ihren Amtsverzicht anzubieten", wie es in "Pastor Bonus" heißt. Müller könnte also noch eine volle Amtszeit von fünf Jahren Präfekt der Glaubenskongregation bleiben.